Informationen
Isar Physio ist eine reine Privatpraxis für Physiotherapie und Ergotherapie in München.
- Die Grundlage für die Erstattung von physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Leistungen ist eine ärztliche Verordnung (Privatrezept für Physiotherapie). Ein Rezept enthält zwischen sechs bis zehn Termine und die Behandlungszeit beträgt 30 - 60 Minuten. Dadurch kann ich mir ausführlich Zeit für Ihr Gesundheitsproblem nehmen.
- Der Preis für 60 Minuten Physiotherapie beträgt 105 Euro.
- Die Preise für Ergotherapie richten sich nach der ärztlichen Verordnung:
Motorisch-funktionelle Behandlung (30 Minuten): 61 Euro
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45 Minuten): 91 Euro
Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining (30 Minuten): 61 Euro
Thermische Anwendung (Wärme oder Kälte): 10 Euro
Hausbesuch: 25 Euro
- Je nach Ihrem abgeschlossenen Tarif ist eine Voll- oder Teilerstattung der Rechnung bei einer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle oder Berufsgenossenschaft möglich. Gesetzlich Krankenversicherte können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
- Da ich zusätzlich die Lizenz "sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie" besitze, können Sie auch ohne Rezept vom Arzt zu mir in die Praxis kommen. Ich führe dann eine ausführliche physiotherapeutische Diagnostik bei Ihnen durch und wir bestimmen gemeinsam den Behandlungsplan. Diese Leistungen können aber nur dann übernommen werden, wenn Sie mit Ihrer Privatversicherung auch die Übernahme von Heilpraktikerleistungen vereinbart haben.
- Als Orientierung für die Preisgestaltung dient die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH). Je nach Qualifikation des Therapeuten kann somit der Preis für die Behandlung angepasst werden. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der therapeutischen Leistungen zwischen 1,4 bis 2,3 des Höchstsatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aufgrund meiner langjährigen physiotherapeutischen Berufserfahrung in verschiedenen Fachbereichen, einem zusätzlichen Studium für Physiotherapie - angewandte Therapiewissenschaften und der Vielzahl an Fortbildungen erlaube ich mir den 1,6 bis 1,8 fachen Satz der GebüTH zu verwenden.
- Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Beamte bei der Inanspruchnahme von Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie eine Eigenbeteiligung zu leisten haben. Sie müssen die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten der Physiotherapie tragen (Bundesinnenministerium, 2004). Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun. Bei Fragen zur Kostenübernahme stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Bitte beachten Sie somit, dass unabhängig vom Erstattungsverhalten der privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Rechnung in voller Höhe zu begleichen ist.